Verantwortung behalten KI, Ethik und Sozialdaten. Damit Sie entscheiden können, wo der Einsatz vertretbar ist und wo nicht.

  • Halber Tag
  • Inhouse
  • bis 18 Personen
  • Präsenz oder online

Für wen diese Fortbildung ist

Für Leitungen, Datenschutz- und Digitalisierungsbeauftragte. Also für die Personen, die am Ende unterschreiben müssen, ob ein Werkzeug im Haus eingesetzt wird oder nicht.

Diese Rollen stehen in einer besonderen Lage. Von ihnen wird eine Entscheidung erwartet, obwohl die Rechtslage neu ist, die Technik sich schnell ändert und im Team zwei Erwartungen aufeinandertreffen: Die einen wollen loslegen, die anderen warnen. Wer hier nur „nein“ sagt, verliert die Fachkräfte an Werkzeuge, die dann unbemerkt privat benutzt werden.

Vorkenntnisse zu KI sind hilfreich, aber nicht zwingend. Wenn im Team noch gar keine Grundlage besteht, ist die Pflichtschulung der bessere Anfang.

Was vermittelt wird

Ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit im KI-Kontext

Selbstbestimmung, Parteilichkeit, Vertraulichkeit: Die Werte des Berufs sind älter als jede Technik, geraten aber unter Druck, wenn ein System Vorschläge macht. Wir übersetzen diese Grundsätze in Fragen, die sich an einem konkreten Werkzeug prüfen lassen.

Algorithmische Verzerrung und ihre Folgen

Systeme lernen aus Daten der Vergangenheit und schreiben deren Muster fort. In einem Feld, das mit Armut, Herkunft und Zuschreibungen zu tun hat, trifft das genau die Menschen, die ohnehin am wenigsten Widerspruch einlegen können.

Sozialdaten: Artikel 9 DSGVO und § 35 SGB I

Drei Schutzebenen übereinander, und die dritte, das Sozialgeheimnis, fehlt in fast jeder allgemeinen KI-Schulung. Wir arbeiten heraus, was daraus praktisch folgt und warum der Vergleich mit einem gewöhnlichen Unternehmen in die Irre führt.

Risikoklassen der KI-Verordnung

Die Verordnung ordnet Anwendungen nach ihrem Risiko, und einige Einsatzfelder in der Sozialen Arbeit landen dabei weit oben. Sie lernen, ein geplantes Vorhaben selbst grob einzuordnen, bevor Sie es einer Fachjuristin vorlegen.

Was Sie danach in der Hand haben

  • Ein Vorgehen für strittige Fälle, das sich auch dann anwenden lässt, wenn die Rechtslage keine eindeutige Antwort hergibt
  • Eine Prüfliste für neue Werkzeuge, von der Frage nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bis zum Verarbeitungsort
  • Eine Einordnung Ihrer eigenen Vorhaben in die Risikologik der KI-Verordnung
  • Teilnahmebescheinigungen und ein Inhaltsprotokoll für Ihre Unterlagen

Häufige Fragen

Ersetzt das die Beratung durch unsere Datenschutzbeauftragten?

Nein. Vermittelt wird die Rechtslage, die Bewertung des Einzelfalls bleibt bei Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Diese Fortbildung schafft die gemeinsame Grundlage, auf der ein solches Gespräch überhaupt geführt werden kann. Oft scheitert es nicht am Willen, sondern daran, dass beide Seiten unterschiedliche Dinge meinen, wenn sie von KI sprechen. Häufig sitzen die Datenschutzbeauftragten deshalb selbst mit im Raum, und das ist ausdrücklich erwünscht: Sie kennen das Datenschutzrecht sehr genau, aber nicht unbedingt die Funktionsweise von Sprachmodellen und die Stellen, an denen Daten tatsächlich abfließen. Nach der Fortbildung fällt die Verständigung zwischen beiden Seiten spürbar leichter, und Anfragen aus den Teams lassen sich schneller beantworten.

Was ist an Sozialdaten besonders?

Sie sind dreifach geschützt: durch die DSGVO, durch Artikel 9 als besondere Kategorie personenbezogener Daten und durch das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I. Der Vergleich mit einem gewöhnlichen Unternehmen greift deshalb nicht. Was in der Marketingabteilung eines Betriebs unproblematisch wäre, kann in einer Beratungsstelle unzulässig sein, und zwar nicht weil jemand besonders vorsichtig ist, sondern weil eine zusätzliche Schutzebene greift, die es dort nicht gibt. Diese dritte Ebene fehlt in fast allen allgemeinen KI-Schulungen, die für Unternehmen gebaut und dann an Träger weiterverkauft wurden. Für Ihre Arbeit ist sie aber die wichtigste, weil sie unmittelbar an das Vertrauensverhältnis zu den Menschen rührt, mit denen Sie arbeiten.

Dürfen wir ChatGPT überhaupt einsetzen?

Für Sozialdaten nicht ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und Verarbeitung in der EU. Die kostenlosen Versionen bieten beides nicht. An dieser Stelle haben viele Einrichtungen unbemerkt bereits ein Problem, weil Mitarbeitende die kostenlose Fassung schlicht privat aufrufen. Für Aufgaben ohne jeden Personenbezug sieht die Lage anders aus: ein Konzeptentwurf, ein Text für die Website, die Gliederung einer Fortbildungsplanung, ein Antragsformular. Die Frage lässt sich deshalb nie pauschal mit ja oder nein beantworten. Sie hängt daran, was Sie eingeben, nicht daran, welches Werkzeug Sie öffnen. Diese Unterscheidung wird in der Fortbildung an Beispielen geübt, damit sie im Alltag ohne langes Nachdenken gelingt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Vermittelt wird, wie die einschlägigen Regelungen aufgebaut sind, wie sie zusammenwirken und welche Fragen Sie sich stellen müssen. Wie ein konkreter Fall in Ihrem Haus rechtsverbindlich zu entscheiden ist, gehört nicht dazu. Dafür sind Ihre Datenschutzbeauftragten, Ihre Rechtsabteilung oder eine Anwaltskanzlei zuständig, und dabei bleibt es auch nach der Fortbildung. Der Nutzen liegt woanders: Sie erkennen danach, an welchen Stellen überhaupt eine rechtliche Frage steckt, Sie stellen sie präziser, und Sie können die Antwort einordnen, statt sie nur entgegenzunehmen.

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Die weiteren Fortbildungen

Über die Fortbildung hinaus begleite ich Einrichtungen auch bei Hausregeln, KI-Leitlinien und der Auswahl geeigneter Werkzeuge. Sprechen Sie mich an.